Nutzungsbestimmungen des FanEmoltion Partnerprogramms
1. Allgemeine Bestimmungen
Die folgende Vereinbarung enthält die Bedingungen für die Teilnahme am FanEmotion-Partnerprogramm (Affiliate Programm). Es gelten die zum Zeitpunkt der Antragstellung hier veröffentlichten Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen.
2. Beginn des Vertragsverhältnisses
Die Partnerschaft (und somit das Vertragsverhältnis) beginnt, sobald die Homepage des Antragsstellers vom Programmbetreiber geprüft und die Anmeldung freigeschaltet wurde. Das Programm darf nicht eingesetzt werden auf Seiten, die nachfolgende Inhalte enthalten oder assoziieren bzw. über Links zu erreichen sind: Erotik und Pornographie, Waffen, Gewalt, Verherrlichung von Waffen oder Gewalt, Gotteslästerung, Drogen, straferechtlich relevante Inhalte, Inhalte die gegen rechte Dritter verstoßen. Ein Antrag kann grundsätzlich ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Im Falle einer Ablehnung bestehen seitens des Antragsstellers keinerlei Ansprüche gegenüber dem Programmbetreiber.
3. Affiliate Partner Bedingungen
Der Affiliate Partner ist eigenverantwortlich für die korrekte Einbindung des von uns zur Verfügung gestellten Partner-Quellcodes in seine Homepage. Provisionsausfälle die aus falsch integriertem Quellcode resultieren hat der Affiliate Partner zu vertreten. Es erfolgen keine Nachberechnungen. Wir empfehlen eine regelmäßige Kontrolle der eingesetzen Code.
Suchmaschinenmarketing ist erlaubt. Allerdings ist das Bewerben der Marke FanEmotion, fanemotion.de und deren Verschreiber in Suchmaschinen und Keywordmarketing nicht gestattet.
Die Begriffe FanEmotion, fanemotion.de und www.fanemotion.de dürfen nicht im Titel und der URL der Anzeige verwendet werden.
4. Vergütung
Folgende Provisionsform wird derzeit von uns angeboten:
Pay-Per-Sale (PPS) mit prozentualer Vergütung: Grundlage für die Berechnung der Vergütung bildet die Nettosumme der vermittelten Bestellung.
Voraussetzungen: Voraussetzung für die Gutschrift einer Provision ist die erfolgreiche Abwicklung der vermittelten Bestellung. Sollte ein Kunde eine vermittelte Bestellung stornieren, zurückgeben oder nicht bezahlen, so wird auch die Provision zurückberechnet. Dies gilt anteilig auch für Teilrückgaben bzw. Teilstornos (z.B. einzelne Artikel).
Vergütungen werden ab einer Summe von € 25,- am Ende eines Kalendermonats überwiesen.
5. Verfügbarkeit/Haftungsausschluß
FanEmotion haftet nicht für die ständige Verfügbarkeit des Shopservers oder des Affiliate Programms. In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, das eine geringe Anzahl von Transaktionen nicht erfasst werden kann. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Ausfallerstattung kann seitens des Affiliate Partners daraus jedoch nicht abgeleitet werden.
6. Vertragslaufzeit und Beendigung
Die Teilnahme am Affiliate Partner Programm ist beidseitg jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar. Nach erfolgter Kündigungen werden keine Provisionen mehr gezahlt, auch wenn ein evtl. auf den Webseiten des ehemaligen Affiliate Partners verbliebener Banner noch Transaktionen generiert.
7. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Im Falle einer Änderung der Teilnahmebedingungen wird der Affiliate Partner per eMail benachrichtigt.
8. Datenschutz
Die für die Abwicklung der Transaktionen erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Deutschland.
10. Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Erklärungen jedweder Art, betreffend das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer, bedürfen – vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarung - zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Schriftform ist insbesondere für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses erforderlich. Die Wirksamkeit mündlicher Abreden erfordert in jedem Fall eine unverzügliche schriftliche Bestätigung. Bleibt diese aus, gilt die mündliche Abrede als nicht getroffen.
Stand: 01.12.2009